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Aus- und Fortbildung

Die Grundausbildung zum Rettungshelfer

Jeder der sich zusätzlich zum Feuerwehrdienst als Helfer im First-Responder-System beteiligen möchte, muss die Feuerwehr Grundausbildung (Truppmann 1) abgeschlossen haben und die Ausbildung zum Rettungshelfer bestehen. Diese Ausbildung umfasst insgesamt 160 Ausbildungsstunden. Davon erfolgen 80 Stunden in der Theorie und 80 Std. in der Praxis. Zum Ende des Lehrganges wird das Erlernte mittels staatlicher Prüfung abgefragt. Die Ausbildung gilt als abgeschlossen, wenn der Prüfling innerhalb eines Jahres nach Bestehen seiner Prüfungen ein 80 Stunden umfassendes Rettungswachenpraktikum absolviert. In Ausnahmefällen kann die Frist zum Ableisten des Praktikums um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Erweiterte Ausbildung zum Rettungssanitäter

Im Rahmen einer Weiterbildung ist es möglich, die Ausbildung zum Rettungssanitäter abzuschließen. Hierzu müssen 520 Ausbildungsstunden in der Theorie und der Praxis aufgesattelt und mit einer erfolgreichen staatlichen Abschlussprüfung beendet werden. Zusätzlich zum theoretischen Unterricht müssen weitere 160 Std. Praktika im Krankenhaus und an einer Lehrrettungswachen absolviert werden.

Fortbildungen

Jeder Helfer muss an regelmäßigen Fortbildungen teilnehmen und diese nachweisen können. Hierbei umfassen die jährlichen Fortbildungen mindestens 30 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht. Ziel der Weiterbildungsmaßnahmen ist es, das erlernte Fachwissen zu festigen, aufzufrischen und zu erweitern. Egal ob Erste Hilfe, Fahrsicherheit oder die Auswirkungen von Drogen - auf allen Themengebieten ist konstante Fort- und Weiterbildung notwendig. Um dieses Ziel zu erreichen, finden die Fortbildungsmaßnahemen je nach Themengebiet in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz, der Polizei oder anderen Hilfsorganisationen statt.